Hinweis für unsere Besucher: Die Maskenpflicht entfällt ab dem 07.04.2023.

Bei Erkältungssymptomen bleibt die Maskenpflicht bestehen.

Neue Regelung bei intravenöser Sedierung ab dem 01.07.2024 bei gesetzlich versicherten Patienten

In den letzten Jahrzehnten hat das Radiologische Institut Dr. von Essen Platzangstpatienten (Klaustrophobie) mit Beruhigung/Sedierung kostenlos behandelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Beruhigung/Sedierung leider nicht. Ab dem 1. Juli 2024 sind aufgrund des gestiegenen Kostendrucks im Gesundheitssystem auch wir nicht mehr in der Lage Ihnen die Sedierung kostenlos anzubieten.

Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 1. Juli 2024 können Sie, sofern erforderlich, weiterhin eine Untersuchung oder Therapie mit Sedierung durchführen lassen. Allerdings müssen wir Ihnen die entstehenden Kosten als private Leistung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für die Sedierung betragen für Sie ca. 60 €.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen. Sie können eine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn bei Ihnen besondere Umstände vorliegen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Sie mit Ihrem Antrag Erfolg haben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Neuer Partner und Leiter der Abteilung Nuklearmedizin

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Intravenöse Sedierung: Änderung für GKV-Patienten

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